Kooperative Promotion
Im Rahmen einer kooperativen Promotion ist neben einem Universitätsprofessor bzw. einer Universitätsprofessorin auch ein Professor bzw. eine Professorin der OTH Regensburg am Promotionsverfahren beteiligt.
Die Professorinnen und Professoren der OTH Regensburg unterstützen Sie durch ihre Netzwerke bei der Kontaktaufnahme zu einem möglichen Doktorvater bzw. einer Doktormutter an einer Universität im In- oder Ausland.
Die Hochschulgesetze der Länder bilden den übergeordneten rechtlichen Rahmen einer Promotion.
Im Zuge der Bologna-Reform erfolgte eine Gleichstellung der Masterabschlüsse von Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) und Universitäten hinsichtlich der Zulassung zur Promotion. Es ist somit gesetzlich vorgesehen, dass Studierende, die einen Masterabschluss an einer HAW erworben haben, grundsätzlich die Zulassungsvoraussetzungen für eine Promotion an einer Universität in einem äquivalenten Fachgebiet erfüllen.
Im Detail werden die Zulassungsvoraussetzungen in den Promotionsordnungen der Universitäten und Fakultäten festgelegt. In der Praxis gibt es hier Unterschiede. Eine individuelle Überprüfung der Rahmenbedingungen und konkreten Voraussetzungen ist daher unbedingt notwendig.