Prüfungen
Prüfungsanmeldung:
Bitte melden Sie Ihre gewünschten Prüfungen und studienbegleitenden Leistungsnachweise (einschließlich Wiederholungen) über das Studierenden-Serviceportal (SSP) an. Den Zeitraum finden Sie hier.
Hier finden Sie eine PDF-Anleitung und eine Videoanleitung zur Anmeldung von Prüfungen im Studienplaner des Studierenden-Serviceportals (SSP).
Die Anmeldungen können Sie ebenfalls über das Studierenden-Serviceportal (SSP) kontrollieren. Erforderliche Korrekturen senden Sie bitte per E-Mail an das Referat Prüfungen und Praktikum.
Prüfungspläne:
- Informationen zu den Prüfungsplänen erhalten Sie durch die Fakultäten > (Fakultät wählen) > Studierende.
- Information zur verbindlichen Bekanntgabe der Prüfungspläne.
Prüfungszeitraum:
Die Termine finden Sie hier.
Krankheit im Prüfungszeitraum:
Bitte beachten Sie die Hinweise bei Krankheit im Prüfungszeitraum:
Krankheit im Prüfungszeitraum
Beschluss des Prüfungsausschusses
Merkblatt zum Verhalten bei krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit
Antrag auf Nachfrist
Antrag auf Rücktritt von der Prüfung
Notenbekanntgabe:
Die Notenbekanntgabe findet über das Studierenden-Serviceportal (SSP) statt (Termine).
Handreichung bei schriftlichen Präsenzprüfungen
Gerne bieten wir Ihnen folgende Handreichung für Präsenzprüfungen an.
Abschlussarbeiten: Bachelor- und Masterarbeiten
- Für Informationen zu Anmeldung, Form und Fristen von Bachelor- und Masterarbeiten wenden Sie sich bitte an die betreuende Person Ihrer Abschlussarbeit.
- Erstinformationen finden Sie außerdem auf den Seiten der jeweiligen Fakultät.
- Ausführliche Literatur, beispielsweise mit Angaben über korrekte Zitierweisen, erhalten Sie auch in der Hochschulbibliothek.
- Anträge: Bachelorarbeit, Masterarbeit
- Vorlagen: Logo, Abschlussarbeit, Powerpoint
- Erklärungen: Bachelorerklärung, Mastererklärung
Technischer Hinweis: Falls die Anträge (Bachelor- und Masterarbeit) mit dem Web-Browser (z. B. Mozilla Firefox) nicht korrekt dargestellt werden bzw. nicht ausfüllbar sind: Speichern Sie die Anträge (pdf) lokal auf dem Rechner und füllen die gespeicherten Anträge im Anschluss aus (erforderlich: Adobe Reader). Oder aktualisieren Sie Ihre Adobe Reader Plugins im Browser, um PDFs korrekt im Browser darzustellen.)
Anrechnung
1. Antrag auf Anrechnung für
- Bewerberinnen und Bewerber, die sich für ein höheres Semester bewerben. Der Antrag ist mit den Bewerbungsunterlagen einzureichen.
- Bewerberinnen und Bewerber, die sich für ein erstes Semester bewerben. Der Antrag ist ab der Immatrikulation bis spätestens 10 Tage nach Studienbeginn einzureichen.
Antrag auf Anrechnung bei Bewerbung an der OTH Regensburg
Anlage zum Antrag auf Anrechnung für außerhochschulisch erworbene Kompetenzen
Zusätzlich zum Antrag auf Anrechnung erforderlich, wenn Kompetenzen im Rahmen beruflicher oder anderer kompetenzförderlicher Tätigkeiten erworben wurden.
2. Antrag für Studierende der OTH Regensburg, die während ihres Studiums an der OTH Regenburg Leistungen im In- oder Ausland erbracht haben, die auf das Studium angerechnet werden sollen. Bitte beachten Sie, dass eine Anrechnung auf Wiederholungsprüfungen nicht möglich ist.
Antrag auf Anrechnung für Studierende der OTH Regensburg
Haben Sie eine Behinderung oder eine chronische Erkrankung?
Wenn Sie wegen einer Behinderung nicht in der Lage sind, eine Prüfung ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form abzulegen, wird Nachteilsausgleich gewährt, soweit dies zur Herstellung der Chancengleichheit erforderlich ist.
Ein Nachteilsausgleich ist schriftlich zu beantragen. Der Antrag soll spätestens mit der Anmeldung zur Prüfung gestellt werden.
Beratung zum Antrag:
Andrea März-Bäuml, Beauftragte für Studierende mit Behinderung/chronischer Erkrankung Raum D107, Tel. 0941/943 9710, E-Mail: andrea.maerz-baeuml@oth-regensburg.de
und Herr Prof. Dr. Striepling, Prüfungsausschussvorsitzender, E-Mail: pruefungsausschuss@oth-regensburg.de
Referat Prüfungen und Praktikum:
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an das Referat Prüfungen und Praktikum.