Akkreditierung
Verfahren bis 31.12.2017
Die Akkreditierung von Studiengängen (Programmakkreditierung) bzw. hochschulinternen Qualitätsmanagementsystemen (Systemakkreditierung) erfolgte durch Akkreditierungsagenturen, die vom Akkreditierungsrat zugelassen werden. Dieses bis 2017 geltende Verfahren war Grundlage für die Systemakkreditierung der OTH Regensburg und gilt bis zur Reakkreditierung.
Verfahren ab 01.01.2018
Infolge des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 17.02.2016 erhält das Akkreditierungssystem durch den Studienakkreditierungsstaatsvertrag, der am 01.01.2018 in Kraft getreten ist, sowie der dazugehörigen Rechtsverordnungen der einzelnen Bundesländer durch Umsetzung der Musterrechtverordnung eine neue Grundlage. Für das Bundesland Bayern wurde hierzu am 13.04.2018 die Bayerische Studienakkreditierungsverordnung erlassen, die rückwirkend zum 01.01.2018 in Kraft getreten ist.
Abweichend von dem bisher praktizierten Verfahren wird künftig u. a. differenziert werden zwischen Begutachtung und Erstellung des Gutachtens mit Beschluss- und Bewertungsempfehlungen einerseits, die durch die Agenturen (System- und Programmakkreditierung) vorzunehmen sind, und der Akkreditierungsentscheidung andererseits, die künftig durch den Akkreditierungsrat erfolgt.
Weitere Informationen zu den jeweiligen Verfahren können der Webseite des Akkreditierungsrats entnommen werden.
Zusätzlich werden neben diesen rechtlichen Vorgaben in den einzelnen Hochschulgesetzen der Länder (BayHSchG in Bayern) weitere Voraussetzungen für die staatliche Genehmigung eingefordert. Hat ein Studiengang ein Akkreditierungsverfahren erfolgreich durchlaufen, wird die Akkreditierung für eine bestimmte Dauer ausgesprochen und mit Siegel und Urkunde verliehen.
Systemakkreditierung
Die OTH Regensburg wurde im September 2017 durch die Akkreditierungsagentur AQAS systemakkreditiert und hat damit nachgewiesen, dass sie ein hochschulweites System zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre einsetzt.
Alle Studiengänge der OTH Regensburg, die nach der erfolgreichen Systemakkreditierung eingerichtet werden oder bereits Gegenstand der internen Qualitätssicherung nach den Vorgaben des akkreditierten Systems waren, sind damit akkreditiert.
Grundlage für die hochschulinterne Akkreditierung und damit für die Verleihung des Siegels des Akkreditierungsrates für Studienprogramme ist der sogenannte iSA-Prozess (interner Prozess zur Verleihung des Siegels des Akkreditierungsrates für Studienprogramme).
Akkreditierung bei kooperativen Studiengängen
Soweit es in kooperativen Studiengängen der Kooperationsvertrag vorsieht, erfolgt die Akkreditierung bei einzelnen Studiengängen unter der Federführung der Partnerhochschule.
Im einzelnen Fall kann dies im Rahmen der Programmakkreditierung unter Beteiligung einer Akkreditierungsagentur oder im Rahmen des internen Verfahrens einer systemakkreditierten Partnerhochschule stattfinden. Umgekehrt kommt der iSA-Prozess auch für kooperative Studiengänge mit anderen Hochschulen zu tragen, falls die OTH Regensburg die Federführung für die Qualitätssicherung eines kooperativen Studienprogramms übernommen hat.
In 2014 wurde an der OTH Regensburg entschieden, dass eine Zulassung zur Systemakkreditierung angestrebt wird. Nach entsprechenden Vorarbeiten und Auswahl einer Akkreditierungsagentur wurde Ende 2015 der Antrag auf Zulassung zur Systemakkreditierung bei der Agentur AQAS eingereicht, eine Zulassung zum Verfahren erfolgte im Februar 2016, die positive Systemakkreditierung im September 2017.
Das gesamte Verfahren erfolgte dabei nach folgendem Zeitplan:

Bereits während der Vorarbeiten wurden die für eine positive Systemakkreditierung noch anzustoßenden internen Qualitätssicherungsmaßnahmen und deren Umsetzbarkeit ermittelt. Als wesentlicher zusätzlicher Verfahrensschritt wurde dabei ein neuer QM-Prozess zur internen Verleihung des Siegels des Akkreditierungsrates für Studienprogramme (iSA-Prozess) definiert, an dessen Ende vorbehaltlich einer positiven Systemakkreditierung den einzelnen Studiengängen regelmäßig das Siegel des Akkreditierungsrates verliehen wird.
Dieser Prozess wurde erstmals im vierten Quartal 2015 am Beispiel des Studiengangclusters „Gesundheitswissenschaften“ durchgeführt.