Leben in Regensburg
Regensburg ist eine lebendige Universitätsstadt mit über 30.000 Studierenden. Das hat zur Folge, dass der Wohnungsmarkt sehr angespannt ist. Die Suche nach einem Zimmer liegt in der eigenen Verantwortlichkeit der Studierenden! Es wird empfohlen, mit der Suche so früh wie möglich zu beginnen, da viele Zimmer schon frühzeitig vergeben werden!
Studentenwohnheime
Als internationale*r Student*in der Hochschule können Sie sich über das Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz für ein Zimmer in einem Studentenwohnheim bewerben.
Es gibt auch Wohnheime, bei denen Sie sich direkt bewerben können.
Voraussetzung für einen Studentenwohnheimplatz: gültige Immatrikulationsbescheinigung.
Bemühen Sie sich bitte frühzeitig um ein Wohnheimzimmer und beachten Sie die Bewerbungsfristen der einzelnen Wohnheime!
Privater Wohnungsmarkt
Eine Alternative ist die Suche auf dem freien Wohnungsmarkt. Nutzen Sie dafür die Angebote in der Tageszeitung, aber auch die Aushänge an den „Schwarzen Brettern“ von Hochschule und Universität.
Suchen Sie auch über das Internet und Social Media nach freien Zimmern. Sollten Sie nicht direkt in der Stadt Regensburg ein Zimmer finden, können Sie auch etwas außerhalb suchen und mit dem Studierendenausweis, welcher ein gültiges Ticket für den Nahverkehr beinhaltet, zur OTH Regensburg pendeln.
Für einen kurzfristigen Aufenthalt bieten sich Hostels, Jugendherbergen und Hotels an.
Wenn Sie während Ihres Studiums den Studiengang wechseln wollen, müssen Sie die Ausländerbehörde frühzeitig darüber informieren. Ansonsten ist Ihr Aufenthalt illegal!
Anmeldung am Wohnort
Innerhalb einer Woche nach Bezug eines Zimmers oder einer Wohnung muss man sich im Bürgerzentrum (Abteilung für Ausländerangelegenheiten) mit der neuen Adresse anmelden! Bei Auszug aus dem Zimmer und Wegzug ins Ausland, muss die Wohnung auch wieder abgemeldet werden. Sollten Sie innerhalb Ihres Wohnortes in eine andere Wohnung umziehen, müssen Sie sich ummelden.
Die Meldepflicht muss unbedingt beachtet werden!
Aufenthaltsanzeiger / Bescheinigung des Aufenthaltsrechts (EU-Bürger*innen)
EU-Bürger*innen sowie Bürger*innen von Island, Liechtenstein und Norwegen müssen sich bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten beim Bürgerzentrum der Stadt anmelden. Sie müssen dort eine Bescheinigung über ihr gemeinschaftsrechtliches Aufenthaltsrecht = Freizügigkeitsbescheinigung beantragen.
Erforderlich sind hierfür:
- Aufenthaltsanzeige für Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der EWR-Staaten sowie deren Familienangehörige
- gültiger Reisepass/Personalausweis
Reisen Sie auf keinen Fall als Tourist*in oder Besucher*in ein! Ein Touristenvisum kann, sobald Sie nach Deutschland eingereist sind, grundsätzlich nicht mehr in ein Studierendenvisum umgewandelt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amts.
Beantragung Aufenthaltstitel / Aufenthaltserlaubnis (Nicht-EU-Bürger*innen)
Nicht-EU-Bürger*innen müssen sich nach ihrer Ankunft in Regensburg innerhalb einer Woche beim Bürgerzentrum der Stadt Regensburg anmelden und eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Die Aufenthaltserlaubnis für Studierende wird erst nach der Einschreibung erteilt.
Für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis sind folgende Unterlagen nötig:
- Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (zu finden im Formularcenter des Bürgerzentrums Regensburg)
- gültiger Reisepass mit Einreisevisum
- Immatrikulationsbescheinigung der Hochschule
- Bescheinigung der Krankenkasse
- biometrisches Passfoto
- Nachweis über den gesicherten Lebensunterhalt (Finanzierungsnachweis - Informationen DAAD)
- Geld für Gebühren (circa 110 €)
Kontakt für den Wohnort Regensburg:
Bürgerzentrum der Stadt Regensburg – Abteilung Ausländerangelegenheiten
Maximilianstraße 26, 93047 Regensburg
Tel. 0941 / 507-2777
E-Mail:auslaenderangelegenheiten(at)regensburg.de
Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten der Ausländerbehörde!
Für das tägliche Leben während Ihres Aufenthalts in Regensburg müssen Sie mindestens 800 bis 900 € pro Monat einkalkulieren.
Auf den Seiten des DAAD finden Sie mehr Informationen zu Ausbildungs- und Lebenshaltungskosten in Deutschland.
Für viele Studierende ist eine Nebentätigkeit während des Studiums oder in den Semesterferien notwendig, um sich den Lebensunterhalt zu sichern.
Studierende aus EU-Ländern dürfen in der Regel wie deutsche Studierende in einem Nebenjob arbeiten:
- während des Semesters: 20 Stunden pro Woche
- in den Semesterferien: Vollzeit
Studierende aus Nicht-EU-Ländern bekommen im Normalfall keine Arbeitserlaubnis und dürfen nur maximal 120 ganze Tage oder 240 halbe Tage im Jahr arbeitserlaubnisfrei arbeiten (siehe Stempel im Pass). Wer mehr als 120 ganze Tage bzw. 240 halbe Tage in einem Job arbeiten will, der keine studentische Nebentätigkeit ist, muss sich das von der Ausländerbehörde genehmigen lassen!
Bei rechtlichen Fragen zu Nebenjobs wenden Sie sich bitte an das Studentenwerk.
Wo finde ich Nebenjobs?
- Stellenangebote für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte sowie Tutor*innen an der OTH Regensburg
- Studentenwerk
- Jobbörse der OTH Regensburg
- Bundesagentur für Arbeit
- www.jobs.meinestadt.de
- www.monster.de
Zeitarbeitsfirmen vermitteln ebenfalls studentische Nebenjobs.
OTH-Studierene können das gesamte Sportangebot der Universität Regensburg nutzen.
In Regensburg gibt es außerdem zahlreiche Sportvereine und viele weitere Vereine.
Krankheits- und Notfälle
- Polizei: 110 (ohne Vorwahl, auch vom Handy)
- Feuerwehr / Rettungsdienst / Notarzt: 112 (ohne Vorwahl, auch vom Handy): nur bei akuten, lebensbedrohlichen Notlagen wie Feuer, Unfall, Krankheit, wenn Sie nicht mehr selbst zum Arzt gehen können
- Ärztlicher Bereitschaftsdienst (wenn Sie am Wochenende, an Feiertagen oder nachts medizinische Hilfe brauchen)
- Raum Regensburg 01805 / 19 12 12
- Bundesweit 116 117
- Notaufnahme des Universitätsklinikums 0941 / 944-2310
(bei akuten Erkrankungen oder Verletzungen; täglich 24 Stunden geöffnet; Adresse: Franz-Josef-Strauß-Allee 11, Bus: Linie 6, Richtung Klinikum) - Ärztliche Notfallpraxis Krankenhaus Barmherzige Brüder: 0941 / 3690 (wenn Beschwerden außerhalb der üblichen Sprechzeiten auftreten, steht Ihnen ein Allgemeinarzt zur Verfügung; Adresse: Prüfeninger Str. 86, Bus: Linie 1, Richtung Prüfening)
- Zahnärztlicher Notdienst / Universitätsklinikum: 0941 / 944-0 (wenn Sie am Wochenende, an Feiertagen oder nachts einen Zahnarzt brauchen)
- Frauennotruf: 0941 / 24171 (Beratungsstelle für Frauen und Mädchen mit sexualisierten Gewalterfahrungen)
- Telefonseelsorge: 0800 / 1 11 01 11 oder 1 11 02 22
Krankentransport
Ein Krankentransport wird in der Regel von der Krankenkasse nur bezahlt, wenn er ärztlich verordnet wird. Er ist für Personen gedacht, die wegen der Schwere ihrer Erkrankung kein Taxi nehmen können. Bei privaten Krankenversicherungen muss man prüfen, ob diese Leistung in der Police enthalten ist. Ist diese Leistung nicht enthalten, wird die private Krankenversicherung die Kosten wahrscheinlich nicht übernehmen. Ein Krankentransport kostet im Durchschnitt etwa 600 €!
Was brauche ich beim Arzt oder im Krankenhaus?
Studierende, die eine europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) besitzen, müssen diese beim Arzt oder im Krankenhaus vorlegen.
Studierende aus dem nicht-europäischen Raum, die eine private oder gesetzliche Krankenversicherung für Deutschland haben, müssen die jeweilige Versicherungskarte vorlegen.